AdA Ausbildereignung nach AEVO

Ausbildereignungsschein

Berufs- u. Arbeitspädagogische Qualifizierung

AdA Ausbildereignung nach AEVO steht für "Ausbildung der Ausbilder" gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in Deutschland.

AEVO ist die Abkürzung für "Ausbildereignungsverordnung".

Dies ist eine Regelung, die die Anforderungen und Voraussetzungen für Personen festlegt, die in Deutschland in der beruflichen Bildung tätig sein möchten, insbesondere als Ausbilder in Betrieben oder Bildungseinrichtungen.

Der AdA Ausbildereignungsschein ist eine Bescheinigung, die Personen erhalten, nachdem sie erfolgreich die Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben.

Diese Prüfung soll sicherstellen, dass die Ausbilder über die erforderlichen pädagogischen, didaktischen und fachlichen Kenntnisse verfügen, um Lehrlinge oder Auszubildende qualifiziert anzuleiten und auszubilden.

Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus verschiedenen Prüfungsteilen, die sowohl schriftliche als auch praktische Elemente umfassen können.

Um den AdA Ausbildereignungsschein zu erhalten, müssen die Kandidaten nachweisen, dass sie die notwendigen Kompetenzen besitzen, um Ausbildungsprozesse erfolgreich zu gestalten und Auszubildende angemessen zu fördern.

Dieser Schein ist wichtig, um in Deutschland als Ausbilder tätig sein zu dürfen und Auszubildende gemäß den gesetzlichen Anforderungen auszubilden.

Es ist ein Qualifikationsnachweis, der die professionelle Eignung als Ausbilder bescheinigt.

Jedes Unternehmen in Deutschland, welches Lehrlinge ausbildet oder ausbilden möchte, muss mindestens einen Ausbilder beschäftigen.

Dieser Mitarbeiter bzw. Ausbilder muss nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) qualifiziert sein.

Er ist im Betrieb der Ansprechpartner für die Auszubis und darüber hinaus für die Ausbildung insgesamt verantwortlich.

Vollzeit oder berufsbegleitend

Die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung bieten wir in klassischen Unterrichtsmodellen (Präsenzunterricht) in Vollzeit- und berufsbegleitenden Kursen an.

Vollzeitkurs: von 08.00 Uhr bis 16.45 Uhr
Berufsbegleitender Kurs: von 08:00 bis 15:00 Uhr (in der Regel 10 Samstage)
Preis bei Anmeldung ab 01.01.2023: 580 Euro

Kurse in Präsenzunterricht

Vollzeitkurs

vom 13.06.2024 bis 21.06.2024
Prüfungsvorbereitung am 01.07.2024
IHK-Prüfung am 02.07.2024, IHK-Anmeldeschluss: 08.04.2024
weiter zur Anmeldung

Vollzeitkurs

vom 25.11.2024 bis 03.12.2024
Prüfungsvorbereitung am 13.01.2025
IHK-Prüfung am 14.01.2025, IHK-Anmeldeschluss: 01.10.2024
weiter zur Anmeldung

Teilzeitkursvom 07.09.2024 bis 02.11.2024 (Samstags)
Prüfungsvorbereitung am 04.11.2024
IHK-Prüfung am 05.11.2024, IHK-Anmeldeschluss: 08.07.2024
weiter zur Anmeldung

Auszug aus der Prüfungsverordnung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden. Im schriftlichen Prüfungsteil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.