Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer nach §10 ArbSchG und ASR A2.2

Termine Leipzig
30.05.2023 | weiter zur Anmeldung |
29.06.2023 | weiter zur Anmeldung |
29.08.2023 | weiter zur Anmeldung |
28.09.2023 | weiter zur Anmeldung |
Unsere Lehrgänge finden in Präsenz statt, 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Preis pro Teilnehmer: 145 Euro
Im Preis sind Kaffee und Kaltgetränke enthalten.
Jeder Betrieb ist rechtlich verpflichtet Brandschutzhelfer auszubilden, zu bestellen und entsprechend der betrieblichen Situation zu unterweisen.
Für diese Aufgabe benötigen Sie einen kühlen Kopf, um im Notfall souverän und verantwortungsbewusst zu handeln, z. B. beim Löschen eines Brandes in der Entstehung, Unterstützung bei Alarmierung und Evakuierung und Erste-Hilfe.
Wir bilden Sie nach den aktuellen Richtlinien aus und sorgen für eine hohe Qualität in der Wissensvermittlung. Dies gelingt uns mit engagierten, gut ausgebildeten und erfahrenen Dozenten.
Bei normaler Brandgefährdung wird alle 3 – 5 Jahre eine Wiederholungsschulung empfohlen.
Theorie
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023
- Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers
- Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Häufige Brandursachen
- Gefahren durch Brände
- Betriebliche Brandschutzorganisation (u. a. Brandschutzordnung und Evakuierungskonzepte)
- Funktions- und Wirkungsweise von verschiedenen Feuerlöscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Unterweisung an einem Feuerlöscher
- Löschtaktik bei Löschversuchen
- Praktische Löschübungen mit Feuerlöschern: Wirkung und Handhabung von Feuerlöschern