Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer nach §10 ArbSchG und ASR A2.2
Jeder Betrieb ist rechtlich verpflichtet Brandschutzhelfer auszubilden, zu bestellen und entsprechend der betrieblichen Situation zu unterweisen.
Für diese Aufgabe benötigen Sie einen kühlen Kopf, um im Notfall souverän und verantwortungsbewusst zu handeln, z. B. beim Löschen eines Brandes in der Entstehung, Unterstützung bei Alarmierung und Evakuierung und Erste-Hilfe.
Wir bieten Schulungen nach den aktuellen Richtlinien an und gewährleisten eine hochwertige Wissensvermittlung durch engagierte, kompetente und erfahrene Dozenten.
Im Fall einer normalen Brandgefährdung empfehlen wir alle 3 - 5 Jahre eine Auffrischungsschulung.
Termine Leipzig
18.03.2025 | |
15.05.2025 | |
17.06.2025 | |
30.07.2025 | |
19.08.2025 |
Unsere Lehrgänge finden in Präsenz statt, 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Preis pro Teilnehmer: 145 Euro
Im Preis sind Kaffee und Kaltgetränke enthalten.
Anmeldeschluss: 2 Wochen vor Kursbeginn.
Der Kurs findet nur statt, wenn ein Mindesteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern erreicht wird.
Bei Bedarf können wir auch Inhouse-Schulungen durchführen.
Ansprechpartner: Rocco Niltop
rocco.niltop@bsw-mail.de
Tel: 0341 446 35 30 Mobil: 0170 7736437
Theorie
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023
- Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers
- Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Häufige Brandursachen
- Gefahren durch Brände
- Betriebliche Brandschutzorganisation (u. a. Brandschutzordnung und Evakuierungskonzepte)
- Funktions- und Wirkungsweise von verschiedenen Feuerlöscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Unterweisung an einem Feuerlöscher
- Löschtaktik bei Löschversuchen
- Praktische Löschübungen mit Feuerlöschern: Wirkung und Handhabung von Feuerlöschern