Befähigte Person zur Prüfung von Tritten und Leitern gemäß BetrSichV. und DGUV Information 208-016

Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 sind Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, Arbeitsmittel, die einer regelmäßige Prüfung zu unterziehen sind. Danach muss der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln (Leitern, Tritte) auftretende Gefährdung beurteilen und eine befähigte Person bestellen, die diese Arbeitsmittel wiederkehrend prüft.

In diesem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften und geltende Normen vermittelt. Schulungsziel ist das Erlangen von Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Leitern und Tritten. Die Teilnehmer sind danach in der Lage, Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

 

Termine Leipzig

Termine auf Anfrage 

Tel: 0341 446 3535
fs-leipzig@bsw-mail.de