Elektrotechnische Arbeiten nach DGUV Vorschrift 3 und SQQ1 Standard

"... Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden ..." (Auszug aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3)

Schwachstellen in puncto Arbeitssicherheit  können für Unternehmen in Deutschland gravierende Folgen haben. Im Schadensfall drohen Bußgelder, und die Gefahr einer Strafverfolgung ist groß. Umso wichtiger ist es, die geltenden Gesetze und Arbeitsschutzrichtlinien zu kennen und einzuhalten.

Demnach ist es nicht erlaubt, selbst kleinste elektrotechnische Tätigkeiten von irgendeinem Mitarbeiter ausführen zu lassen. Alle elektrotechnischen Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften = Elektriker durchgeführt werden.

Dies gilt auch für nahezu alle Aufgaben und Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik. Alle in der Veranstaltungstechnik tätigen Personen oder solche, die in Unternehmen als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik eingesetzt werden sollen, müssen zwingend die dafür erforderliche Kompetenz nach SQQ1 nachweisen können.

        Bildung kennt keinen Stillstand

        Bei bestehendem Verbot von Präsenzunterricht
        wird der therotische Teil aller Schulungen
        online-live durchgeführt.